Tierhalterhaftpflichtversicherung

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Auch gut erzogene Tiere können bei Menschen kostspielige Schäden verursachen

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Foto: djd/Nürnberger Versicherung/Getty
(djd). Gern verallgemeinern Hundefans eine Weisheit des Humoristen Loriot, indem sie beteuern, dass ein Leben ohne Hund zwar möglich, aber sinnlos sei. Und sie tun viel, um das mit dem vierbeinigen Gefährten gut auszufüllen. Schon frühmorgens sind sie mit ihrem Liebling unterwegs, damit der seine "Geschäfte" erledigen und ein wenig Auslauf genießen kann. Hundeschule, Futterauswahl, Lieblingsspielzeug und Benimmregeln für Vierbeiner - an vieles denken Hundehalter mit Freuden. Weniger gern denken sie daran, welche Probleme die Hundehaltung mit sich bringen kann, wenn Dackel oder Dogge plötzlich einer Hundedame einen Besuch abstatten wollen und sich samt Leine losreißen.

 

Finanzen-Vergleichsrechner Tierhalterhaftpflichtversicherun-Rechtzeitig an die Risiken denken


Hundebesitzer sollten sich deshalb rechtzeitig vor solchen unliebsamen Überraschungen mit einer Tierhalterhaftpflichtversicherung schützen. Denn als Tierhalter haften sie für alle Schäden, die ihr Hund verursacht. "Selbst wenn den Halter persönlich gar keine Schuld trifft, kann er haftbar gemacht werden", erklärt Thomas Krummen von der Nürnberger Versicherungsgruppe. Kleintiere wie Katzen und Meerschweinchen, Vögel und Hamster seien in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert. Doch für Hunde und auch für Pferde benötigten die Besitzer einen gesonderten Versicherungsschutz. Inzwischen gibt es sogar einzelne Bundesländer, in denen für Hunde eine entsprechende Versicherungspflicht besteht. Diese gilt in Berlin, Hamburg, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und Thüringen. In den meisten anderen Bundesländern müssen lediglich Halter von gefährlichen Hunden eine entsprechende Versicherung vorweisen. Mehr Informationen gibt es unter www.nuernberger.de.

Finanzen-Vergleichsrechner Tierhalterhaftpflichtversicherun-Haftung bei Flurschäden durch nicht angeleinten Hund


Doch ganz gleich, in welchem Bundesland ein Hund lebt: Er sollte möglichst artgerecht gehalten werden. Dazu gehört aber, dass das Tier sich ab und an so richtig austoben kann. Und das geht an der Leine nun einmal nicht. Deswegen ist es wichtig, dass die Hundehaftpflichtversicherung auch dann einspringt, wenn ein nicht angeleinter Hund einen Flurschaden verursacht, also zum Beispiel einen Schaden an landwirtschaftlich genutzten Flächen - und das kann auch beim gehorsamsten Hund vorkommen.

Mit einer Tierhalterhaftpflichtversicherung ist man im Reitsport gut abgesichert

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Foto: djd/axa.de/Fotokostic/Shutterstock
(djd). Pferdesport ist ein beliebtes Hobby - rund 1,2 Millionen Menschen reiten regelmäßig und das aus gutem Grund: Es macht den Kopf frei und stärkt den Rücken. Doch ein eigenes Pferd kostet sehr viel Zeit. Um auch einmal "stallfrei" zu haben, ist für viele eine Reitbeteiligung die perfekte Lösung. Mancher Pferdebesitzer lässt aber auch gelegentlich einfach mal einen Freund oder eine Freundin reiten. Das Unfallrisiko ist hierbei besonders hoch, da Reiter und Pferd nicht miteinander vertraut sind. "Aus unseren Statistiken können wir sehen, dass hierbei besonders viele Unfälle passieren - teils mit gravierenden Folgen, etwa, wenn sich der Reiter beim Sturz schwer verletzt oder das Pferd zum Beispiel auf eine Straße galoppiert und einen Verkehrsunfall verursacht", erklärt Marion Stabel, Expertin für Haftpflichtversicherungen bei Axa.

Finanzen-Vergleichsrechner Tierhalterhaftpflichtversicherun-Für Schäden haftet der Tierhalter


Pferdebesitzer sollten deshalb unbedingt an eine Tierhalterhaftpflichtversicherung denken. Denn für solche Schäden muss der Halter des Tieres aufkommen, nicht der Reiter. "Die Haftpflichtversicherung schützt vor den finanziellen Folgen von Schäden, wenn das Pferd jemanden verletzt oder einen Sachschaden anrichtet", erklärt Marion Stabel. Der Halter haftet auch dann, wenn jemand anderes das Pferd reitet und das Tier währenddessen einen Schaden verursacht. Man spricht in diesem Fall vom sogenannten Fremdreiterrisiko. "Pferdebesitzer sollten deshalb auf Nummer sichergehen und eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen, die auch das Fremdreiterrisiko beitragsfrei mit abdeckt", empfiehlt die Expertin.

 

Finanzen-Vergleichsrechner Tierhalterhaftpflichtversicherun-Private Unfallversicherung bietet zusätzlich Schutz


Für Reiter ist neben der Tierhalterhaftpflicht- auch die private Unfallversicherung von Bedeutung. Sie leistet, wenn der Reiter nach einem Unfall dauerhaft körperlich beeinträchtigt ist. Denn die gesetzliche Unfallversicherung kommt nicht für Unfälle auf, die in der Freizeit passieren. "Wer sich gegen die Risiken beim Pferdesport umfassend absichern möchte, sollte deshalb unbedingt beide Policen abschließen", rät Marion Stabel.

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